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Unterschutzstellung Multhöpen – öffentliche Auslegung –

NSG Mutlhöpen

Bekanntmachung über die Unterschutzstellung des ca. 15 ha großen Gebietes „Multhöpen“ im Bereich der Stadt Steinheim, Kreis Höxter.

Die Bezirksregierung Detmold beabsichtigt das o. a. Gebiet aufgrund des § 23 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege – Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), sowie § 43 Abs. 1 und 3 und § 46 in Verbindung mit § 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568) und der §§ 12, 25 und 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG) sowie § 20 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) vom 7. Dezember 1994 (GV. NW. 1995 S. 2/SGV. NRW 792) durch ordnungsbehördliche Verordnung unter Naturschutz zu stellen.

Das geplante Naturschutzgebiet umfasst folgende Flächen:

Stadt Steinheim, Gemarkung Ottenhausen, Flur 1, Flurstücke 13, 14, 15, 228, 229;

Gemarkung Ottenhausen, Flur 4, Flurstücke 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 20, 21, 22, 457, 513 tlw., 531, 540, 541;

Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die grundsätzlich angeordnete physische Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 PlanSiG daneben als zusätzliches Informationsangebot erfolgen. Der Verordnungsentwurf einschließlich der Übersichtskarte und der Naturschutzkarte können in der Zeit vom 16. September 2024 bis zum 14. Oktober 2024 im Internet auf der Seite der Bezirksregierung Detmold , https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueberuns/organisationsstruktur/abteilung-5/dezernat-51/aktuelles-aus-dem-naturschutz , eingesehen werden.

Zusätzlich können die Unterlagen beim Landrat des Kreises Höxter, Moltkestr. 12, 37671 Höxter, im Raum D 721 (Kreishaus II, 3. Etage – Eingang nur über den Haupteingang des Kreishauses I in der Moltkestraße möglich) montags bis donnerstags von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags von 7:30 bis 12:30 Uhr eingesehen werden. Es gelten jeweils die aktuellen Besucherregelungen.

Außerdem können die Unterlagen bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold, Zimmer A 213, montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr eingesehen werden. Es gelten jeweils die aktuellen Besucherregelungen. Es wird gebeten, telefonisch einen Termin zu vereinbaren unter 05231/715121 oder 05231/715113.

Ebenfalls können die Unterlagen bei der Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Umwelt und Tourismus der Stadt Steinheim während der Dienststunden montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, zusätzlich donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr in der Marktstraße 2, Raum 050 (Erdgeschoss, Eingang Emmerstraße) eingesehen werden.

Es wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 05233/ 21-142 gebeten.

Die Eigentümer und sonstigen Berechtigten können Bedenken und Anregungen während der Auslegungszeit beim Landrat des Kreises Höxter, Moltkestr. 12, 37671 Höxter und bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold ausschließlich schriftlich erheben. Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift werden gemäß § 4 Abs. 1 PlanSiG bei der Behörde ausgeschlossen. Aus der dem Einwand enthaltenden Eingabe muss die vollständige Anschrift des Einwenders zu ersehen sein. Die Bedenken und Anregungen sollen näher begründet werden. Es wird gemäß § 48 Abs. 3 LNatSchG NRW darauf hingewiesen, dass vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung an bis zum Inkrafttreten der Naturschutzverordnung, längstens drei Jahre lang, alle Änderungen im geplanten Naturschutzgebiet verboten sind, soweit nicht in der ordnungsbehördlichen Verordnung oder Verfügung zur einstweiligen Sicherstellung des Gebietes abweichende Regelungen getroffen werden. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Frist durch öffentliche Bekanntmachung bis zu einem weiteren Jahr verlängert werden. Die im Zeitpunkt der Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform bleibt unberührt.

Detmold, den 28. August 2024

Az. 51.2.1-102

Bezirksregierung Detmold

– Höhere Naturschutzbehörde –

Im Auftrag gez. Langner

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